Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Seite ist Bestandteil des Gebrauchtmaschinenangebots. Bitte lesen Sie die unten aufgeführten Lieferbedingungen genau durch, um Missverständnisse zu vermeiden.

Bei allen verkauften Maschinen sind die Ausführung, Angaben und der Zustand der Maschinen ohne Gewährleistung oder Garantie. Für Menge, Qualität, Maße, Baujahre und Vollständigkeit der Beschreibungen wird nicht gehaftet. Irrtümer in den Beschreibungen bleiben vorbehalten und sind ohne Einfluss auf einen abgeschlossenen Kauf. Daher sollte der Käufer stets die angebotene Maschine besichtigen.

Alle nicht ausdrücklich angebotenen bzw. nicht bestätigten Lieferleistungen in der Rechnung sind kundenseitig zu erbringende Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich als Lieferbestandteil vermerkt sind. Dazu gehören als kundenseitig zu erbringen alle baulichen Maßnahmen, Stahlunterbauten, Fundamente und sonstige Tragkonstruktionen, Podeste, Rutschen, Prallwände, Holzauflagen, Treppen, Laufstege, Wartungsstege, etc. sowie Entsorgungsanlagen, Absaugeinrichtungen, Stromkabel, Dämmmaterial, Steuerkabinen, Staub- und Lärmschutz-Einrichtungen, Werkzeuge, Schärfeinrichtungen, Pneumatikversorgungsanlagen mit Wartungseinheit und Leitungen, Hydrauliköl und sonstige Schmierstoffe wie auch alle Elektroarbeiten.

Abgrenzungen, die zur Sicherung der Baustelle während der Installationszeit notwendig sind, gehören nicht zu unseren Leistungen. Sämtliche Abgrenzungen müssen kundenseitig entsprechend den örtlichen Bauvorschriften erstellt werden. Ebenso sind bauseitig alle Leistungen zur Erfüllung der jeweils örtlich gültigen berufsgenossenschaftlichen und CE spezifischen

Bestimmungen und Vorschriften zu gewährleisten.

Kabel und Kabelführungen von der Hauptverteilung zum Schaltschrank bzw. vom Schaltschrank zu den Motoren, Schaltern und sonstigen Peripheriegeräten sowie Verlegung und Anschluss der Kabel gehören nicht zu unseren Leistungen.

Die Installation der notwendigen Zu- oder Rückführungen von Kühlflüssigkeiten, Wasser und jeder Art von Betriebsstoffen gehören nicht zum Leistungsumfang. Die Belange des Umweltschutzes sind vom Käufer zu beachten.

Die zur Installation der Maschinen notwendigen Hebewerkzeuge ( Kranen, Stapler, hydr. Stempel usw. ) sind vom Kunden zur Verfügung zu stellen.

Demontage, Montage, Verladung und Transport gehen, solange im Angebot nicht ausdrücklich anders vermerkt, zu Lasten des Käufers. Ebenfalls gehen, wenn nicht ausdrücklich vermerkt, Reise-, Verpflegungs-, Übernachtungs- und Auslösekosten eingesetzter Monteure, auch von Fremdfirmen, zu Lasten des Käufers.

Wünscht der Käufer eine Einführung für eine gekaufte Maschine ist diese zusätzlich für den Käufer kostenpflichtig. Eine gesonderte Rechnung wird nach Einführung an den Käufer gestellt.

Die Preise verstehen sich ab dem im Angebot angegebenen Standort. Bankgebühren und Gebühren für Sicherheitsleistungen gehen zu Lasten des Kunden. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Maschinen Eigentum des Verkäufers.

Zwischenverkauf ist stets vorbehalten, selbst wenn eine Anzahlung geleistet wurde. Bei Verzug der Abnahme und Abholung der gekauften Maschine vom Kunden steht es uns frei, Standgebühr zu verlangen oder vom Kauf zurückzutreten. Kündigungsgrund oder Stornierung des Kunden durch Lieferverzug aus diversen Gründen ist ausgeschlossen.

Änderungen der Vereinbarungen seitens des Käufers nach Abschluss eines Kaufvertrags oder Erhalt einer Rechnung oder Auftrag sind nur schriftlich wirksam im gegenseitigen Einverständnis beider Vertragsparteien. Mündliche Abmachungen sind unwirksam.

Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.